Antworten von Christine Treublut
Wir haben den Landtagskandidaten eine Liste mit vier Fragen zugesandt und um Beantwortung gebeten.
Ein Politiker hatte Hüfingen mal als Wurmfortsatz von Tuttlingen bezeichnet. Das stimmt ja auch, da Hüfingen bis jetzt irgendwie von den Kandidaten vom Schwarzwald-Baar-Kreis mitbetreut wird. Gerne hätten wir aber auch einen Ansprechpartner in Stuttgart, den wir auch wählen dürfen. Wie ist Ihre Meinung hierzu?
Christine Treublut:
Mir ist ein Zitat dazu nur aus einer Nominierungskonferenz letzten Sommer bekannt, in der ein umstrittener Kreisvorsitzender eines Nachbarkreise einen Neu-Tuttlinger gegen eine Kandidatin aus der Baar durchdrücken wollte und sich dazu ordentlich im Ton vergriff. Da ich dessen Rhetorik und politische Gesinnung verachte, weiß ich nicht, was ich mit dem Zitat anfangen soll. – Ich kenne Hüfinger aus der Zeit, als ich beruflich zwischen Bonndorf und Donaueschingen pendelte. Manchmal habe ich in Hüfingen meine Mittagspause verbracht und dort gerne im Sommer den Keramik-Markt besucht. Seit ich in Tuttlingen wohne, war ich leider nur noch selten zu Besuch, was ich sehr bedauere. Ich kann mir vorstellen, dass die unterschiedlichen Zuschneidungen von Bundestags- und Landtagswahlkreisen bei einigen für Irritierung sorgt und zu dem Eindruck geführt hat, dass Kandidaten und potentielle spätere Landtagsabgeordnete sich stärker auf den Landkreis Tuttlingen konzentrieren. Für mich wäre es eher die gute Möglichkeit, wieder wie früher häufiger vor Ort zu sein.
Ein großes Thema hier in Hüfingen ist die Transparenz. Wie stehen Sie zur Veröffentlichung von Protokollen und zur Kommunikation von Ergebnissen von Sitzungen?
Christine Treublut:
Transparenz politischer Entscheidungsfindungen sollte überall ein großes Thema sein. Protokolle öffentlicher Sitzungen werden veröffentlicht. Wenn die Bürger den Eindruck haben, dass diese nur schwer auffindbar sind, so müssen sie einen besseren Zugang anmahnen. Darüber hinaus besonders wichtig ist aber auch ein Lobbyregister. In Baden-Württemberg soll es noch dieses Jahr in Kraft treten. Ähnliches wünsche ich mir auch für den Bundestag. Vertreter, egal ob in Gemeinden oder im Landtag, müssen ihre Entscheidungen transparent machen. Wenn sie es nicht machten, gäbe es ja wenig Anlass, sie wiederzuwählen.
Manche Kommunen schaffen die Unechte Teilortswahl ab, wenige führen sie wieder ein. Ein Argument für die Abschaffung führen manche an, dass diese Wahl undemokratisch sei, da Kandidaten/Innen aus kleinen Stadtteilen mit weniger Stimmen gewählt werden könnten, andere wiederum sind der Meinung, dass eben Parität auch zur Demokratie gehört. Wie sehen Sie das?
Christine Treublut:
Da die Gemeinden selbst darüber entscheiden können, ist es kein ausdrückliches Thema für die Landtagswahl. Ein Vorteil der Unechten Teilortswahl ist ja, dass die Gemeinde als Ganzes über ihre Vertreter abstimmt und nicht nur die Bewohner der einzelnen Ortsteile über die Vertreter ihres Ortsteils- was allerdings die Frage aufwirft, warum es darüber hinaus noch die Wahl der Ortschaftsräte gibt. Manche Bürger verstehen allerdings nicht, dass sie unter allen Bewerbern auswählen können und entscheiden sich aus Proporzgründen manchmal für Bewerber, die sie nicht so gut kennen. Letztlich ist das eine Abwägung von Vor- und Nachteilen, die jede Gemeinde für sich durchführt.
Die Biotopvernetzung ist auf dem Land ein großes Thema und es gibt große Spannungen zwischen Landwirtschaft, den vielen Neubaugebieten der Kommunen und dem Naturschutz. So braucht jede Ortschaft ein möglichst großes Neubaugebiet das auf ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen entsteht und die Landwirte werden wiederum immer mehr in die Natur gedrängt und müssen immer weniger Boden intensiver nutzen. Wie wollen Sie diesen Konflikt angehen?
Christine Treublut:
Ein Problem ist es, dass eine verdichtete Bauweise oft an undurchsichtigen Eigentumsverhältnissen von leerstehenden Gebäuden im städtischen Bereich scheitert. Da scheint es einfacher, mehr Neubaugebiete auszuweisen, um zumindest diesem Konflikt auszuweichen. Ich sehe eine weitere Zersiedlung sehr kritisch, da Natur kein „Nice to have“ ist, sondern Rückzugsgebiet und Grundlage für Artenvielfalt ist. Deshalb muss es klare gesetzliche Vorschriften für eine behutsame Ausweitung von Neubaugebieten geben. Zudem ist ein hoher Grad von Versiegelung ein großes Problem bei Wetterextremen, wenn großen Mengen von Niederschlägen nicht mehr versickern können.
Hallo Frau Treublut,
gerne möchte ich Sie in meiner Eigenschaft als Sprecher der BI Verkehrsberuhigung Hüfinger Außerstadt (Süden) https://bi-huefingen.jimdofree.com/ dazu einladen, sich mit mir zusammen für 15 Minuten an den Hüfinger Friedhof zu stellen, damit ich Ihnen die neuesten Verkehrsentwicklungen im Bereich der L 171/181 erläutern kann. Ich setze mich schon seit 2004 für die vielen betroffenen Anwohner im Süden von Hüfingen ein.
Bitte schlagen Sie einen Termin vor.
Hüfingen nennt sich staatlich geprüfter Erholungsort. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger fragen sich, wie die Stadt zu dieser Auszeichnung kam.
Da wäre zuerst einmal der Luftsammelpunkt Rilax über der Stadt zu nennen und auch der Flugplatz Donaueschingen (über 90% Hobbyflieger), die Hüfingen und den näheren Umkreis täglich belasten. Bereits diese beiden Verkehrsbelastungen im Luftraum wären meiner Ansicht nach Ausschlusskriterien für einen Erholungsort.
Dann das Verkehrskreuz B27 und B31: Diese autobahnähnlichen Verkehrsachsen beschallen bei Tag und bei Nacht fast die gesamte Stadt von Süden und Osten.
Dazu kommen noch zwei stark befahrene Landstraßen, die die Innenstadt und damit die Anwohner mit Immissionen strapazieren. Hinzuzufügen wäre, dass dadurch in der Innenstadt leider wenig Aufenthaltsqualität gegeben ist. Außerdem bringen alle diese Straßen viel Schwerlastverkehr mit sich. Jeder Verkehrsteilnehmer, der nicht motorisiert ist (also Fußgänger, Radfahrer etc.), ist in Hüfingens Straßen großen Risiken ausgesetzt. Von einer Gleichberechtigung im Verkehrsraum für alle Teilnehmer ist die Stadt Hüfingen leider sehr weit entfernt.
Schredderarbeiten keine 80 Meter von Wohngebieten runden das Bild ab.
Wie lassen sich all diese Belastungen mit dem Prädikat „Erholungsort“ vereinbaren?
Welche Meinung vertreten Sie zu Geschwindigkeitsbegrenzungen innerorts und außerorts?
Ursula Albert
Sehr geehrte Frau Albert,
für einen staatlich anerkannten Erholungsort ist ja die Luftqualität entscheidend, nicht so sehr eine potentielle akustischer Umweltverschmutzung. Es wäre natürlich aufschlussreich zu prüfen, ob sich die Luftqualität aufgrund des Verkehrsaufkommens verschlechtert hat. Wenn zudem die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern gefährdet ist, sollten mehr Radwege und Zebrastreifen gebaut oder eingerichtet werden. In 30er-Zonen sind in der Regel keine zusätzlichen Radfahrwege mehr möglich. Da müsste man prüfen, welche Lösung für die übrigen Verkehrsteilnehmer besser ist.