Von Banausen, Tüpflischisser und Zaunkönigen 

Von Banausen, Tüpflischisser und Zaunkönigen 

3. Juni 2022 1 Von Hannah Miriam Jaag

In Hüfingen spielen Gesetze, Kultur, Natur und auch Satzungen keine Rolle, wenn man zu einem bestimmten Dunstkreis gehört. Es werden Personen dafür gelobt, dem Natur- oder Denkmalschutz ein Schnippchen geschlagen zu haben; es werden Übertretungen bei Bedarf nachträglich vom Stadtrat genehmigt; es werden gar Straftaten erfolgreich vertuscht. Auf der anderen Seite werden Menschen erbarmungslos gegängelt und schikaniert, was immer das Gesetz so her gibt.

Hierzu will ich eine kleine Geschichte erzählen vom “Hohen Erweiterung”, wie das vergessene Hüfinger Baugebiet so schön heißt. Für dieses gibt es jede Menge Texte, Vorlagen und Regeln. Ein Teil davon ist im Bebauungsplan festgelegt und ein andere Teil im Grünordnungsplan.

Jetzt ist es so, dass der Grünordnungsplan eigentlich von der Stadt befolgt werden müsste und der Bebauungsplan gibt den Käufern der Grundstücke jede Menge Regeln.

Ob man die Regeln einzuhalten gedenkt, ist gleichermaßen im Ermessen des Käufers und der Stadt. Eine kleine Auswahl habe ich hier unten rein kopiert:

Man darf nach 4.1. also keine Zäune oder Mauern in Richtung Straße errichten!
cum quid prodigiosum videtur

Ist natürlich eine ziemlich blöde Regel, wenn man darüber nachdenkt. Aus diesem Grund halten sich manche gleich gar nicht dran, einige lassen es sich nachträglich gezwungenermaßen genehmigen und die letzte Gruppe will es sich genehmigen lassen und reicht einen Bauantrag ein. Dieser wurde früher vom Bauausschuss meist genehmigt, heute haben es ein paar Männer als Spielzeug entdeckt, sich mehr Geltung zu verschaffen.


Dann steht da noch “Einfriedungen aus Thuja-Hecken oder anderen Koniferen sind nicht zulässig“.
Hier muss ich gestehen, dass ich für diese Regel durchaus Verständnis habe, da diese Pflanzen nicht heimisch sind, einen sehr hohen Wasserbedarf haben und giftig sind. Thuja ist nicht nur für Allergiker ein Gräuel auch für sämtliche Tiere und andere Pflanzen. Wobei der Klimawandel wird dieses Problem hoffentlich besiegeln.

Was nicht besser ist als Thuja und auch ein Sinnbild aller biederen Spießigkeit: Die ebenfalls verbotenen Schottergärten.

Bevor ich mit der Bilderstrecke ende, zum Schluß noch die Begrünungsregeln “Flachdächer von Garagen und Carports sind dauerhaft und flächendeckend mindestens extensiv mit einer Vegetationsschicht mindestens 10cm zu begrünen” und ebenso “Garagenwände parallel zu Gehwegen sind zu begrünen.”