Schmutzige Dunnschtig 2021

Schmutzige Dunnschtig 2021

10. Februar 2021 0 Von Peter Albert

Liäbi Narre, greicht und witzig,

secher sind ihr wunderfitzig,

und ihr sind scho lang am brietä

wa des hitt nu soll bediitä!

Saumäßig wichtige Gerichtssache!

Es tritt zusammen:

Das „Hohe saugrobungünstige – heimtückische – Italienische Hof-und Narrengericht“ dahier!

Unverantwortlicher Richter ist der gefürchtete Retep Trebla. 

Sein juristischer Wahlspruch lautet: „Salutti Salami, drei Toti vier Lahmi“! – Do hätts no nieä en Freispruch geä! –

Angeklagter: Der amtierende Bürgermeister der Narrenstadt Hüfingen, im weiteren Verlauf als „Schultes“ bezeichnet.

Anklageschrift:

Dem Angeklagten werden gleich drei schwere Vergehen an den althergebrachten Gepflogenheiten und Narrengesetze der alten Narrenstadt Hüfingen vorgeworfen!

Auf solch eine närrische Unverfrorenheit kann nur ein Pfohremer äh ein Geisinger kommen. 

Der Text der Anklage lautet: saugrobes Vergehen an dem historischen, altehrwürdigen Narrengesetz der alten Narrenstadt Hüfingen auf der Baar.

In § 1 Absatz Äpfelbutze äh, 11 heißt es: Der Schultes wird an Fasnacht (Schmutzige Dunnschtig) immer abgesetzt und kann seinen Amtsgeschäften frühestens am Aschermittwochmorgen, sofern er körperlich und geistig in der Lage ist, wieder aufnehmen. 

Des hätt mer mir scho als kleine Bue glehrt!

Dem allhiesigen Schultes wird vorgeworfen, die Fasnacht nun selbst organisieren zu wollen!

Beweismittel: Zeitungsinterview vom 23. Januar 2021 im Schwabo.

Zeugen: sämtliche Schwaboleser!

Desweiteren:

Dem Angeklagten wird weiter vorgeworfen an Fasnacht seine Amtsgeschäfte „hälingen“ (verdeckt) weiterzuführen. Dem hohen Gericht ist zu Ohren gekommen, dass der Schultes Amtstermine in die Fasnachtszeit gelegt hat, obwohl er abgesetzt ist und coronabedingt allerhöchste Fasnachtstrauer tragen müsste.

Die größte Anschuldigung aber ist und jetzt kummts: 

Mir (dem obersten Richter) ist im Traum der Hüfinger Erznarr Baptist Moog im Volksmund auch Babischtli genannt, erschienen und hat zu mir gesprochen! 

Er sagte:“Retep, der amtierende Schultes hat mir, dem Erznarren der alten Narrenstadt Hüfingen verboten, mit dem ausgehängten Fenster durch Hüfingen zu laufen“. 

So etwas hat in Hüfingen schon mal ein „Gescheiter“ versucht. 

Ich werde nun das Babischtli befragen, sollte sich diese Anschuldigung bewahrheiten, dann wäre das eine „närrische Todsünde“.

Das hohe Gericht wird sich im Vorfeld der Verhandlung unter anderem auch mit dem Obernarrenbolizeipräsidenten Otto Mhöb (Dienstsitz Hüfingen nicht Konstanz) besprechen, um die außerordentliche Schwere der Straftaten zweifelsfrei festzulegen und sich ggf. auf Foltermethoden zu einigen!

Der letzte Angeklagte beim hohen saugroben Narrengericht war übrigens der Vorgänger  des äußerst unglücklich agierenden Angeklagten, wohnhaft am Kofenweiher. Dieser musste bei nur einem Vergehen eine sehr hohe Weinstrafe berappen.

Der damalige Richter war Deirfgeis Llah. In ihm hatte ich in allen närrischen Fragen einen sehr guten Lehrmeister. Sein Leitspruch war, nicht lange um den heißen Brei reden, wie im Gemeinderat und kurzen Prozess machen!

Narrenstadt Hüfingen im Hornung 2021

gezeichnet. Richter Trebla nach dem Diktat geistig verreist.

Da bleibt kein Auge und kein Glas trocken!

Narro!

Nachtrag:

Wer beabsichtigt bzw. unbeabsichtigt, grob verfahrensunzulässig solche frevelhaften Vergehen begeht,  muss immer vor das oben erwähnte saugrobungünstige hohe Gericht treten und sich verantworten. 

Besonders schwere Straftaten werden unverzüglich abgeurteilt und vollstreckt!

Übrigens wird dem Angeklagten ein Redeverbot erteilt, sonst endet das so wie im Gemeinderat. 

nomol – Narro!