Antrag für die Ermöglichung des Lesens von Protokollen

Antrag für die Ermöglichung des Lesens von Protokollen

29. April 2021 4 Von Hannah Miriam Jaag

Antrag der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION

Am 26. Februar 2021 haben wir einen Antrag für die Ermöglichung des Lesens von Protokollen und zur Einhaltung §38 Abs. 2 der Gemeindeordnug gestellt.

Dieser Antrag wurde, wie zu erwarten, von den Hüfinger Stadträten abgelehnt, wobei es gab diesmal drei Stimmen der SPD für unseren Antrag. Erstaunlich ist, dass der Bürgermeister mit seiner CDU und der FDP sogar gegen die Gemeindeordnung gestimmt haben.

Hier möchte ich meine Rede zu dem Tagesordnungspunkt veröffentlichen.

Als wir letzte Woche die Sitzungsunterlagen in Mandatos geöffnet haben, waren wir freudig überrascht doch tatsächlich vier Niederschriften der letzen zwei Sitzungen vorzufinden. Vielen Dank hierfür! Im ersten Augenblick fragt man sich, warum das nicht einfach gleich so hätte sein können?

Auf den zweiten Blick, weiß man dann sofort, warum wir nicht wissen dürfen, was genau in den Protokollen steht.
Sie sind nämlich wieder teilweise falsch. Nicht nur teilweise falsch, sondern es steht gleich mal eine Unwahrheit drin.

Es stimmt nicht, dass unser Fraktionssprecher den Antrag vom September 2020 zurück genommen hat, sondern er hat gebeten ihn aus der Abwägungstabelle zur Hondinger Straße heraus zu nehmen – wo er ja auch nichts zu suchen hatte.
Sie, Herr K., haben Ihn dann später, als er das nochmal klar stellen wollte, unterbrochen und statt dessen P. M. das Wort erteilt.

Sie haben Recht, dass wir hier nur die Einhaltung der Gemeindeordnung beantragt haben.
Aber auch ein deklaratorischer Beschluss mach hier durchaus Sinn bei jemandem dem die Gemeindeordnung, die eigenen Anlagerichtlinien oder Anstand all zu oft egal sind,

Bei meiner Recherche im Schwarzwald-Baar-Kreis konnte ich feststellen, dass sogar kleine Gemeinden, die kein Mandatos haben, die Protokolle den Gemeinderäten zur Kenntnis bringen. Dort gibt es oft einen Umlauf der Protokolle und die Gemeinderäte dürfen an ihrem Platz lesen. Kein einziger mir bekannte Gemeinderat, ausser in Hüfingen, muss dafür an einen “Katzentisch”. Auch konnte ich einige Protokolle anderer Gemeinden lesen und vergleichen.

Wenn Sie sagen, dass eine Zusendung rechtlich nicht möglich sei, dann behaupten Sie hiermit, dass eine absolute Mehrzahl der Gemeinden gegen geltendes Recht verstoßen würde. Meiner Meinung nach ist Bürgermeister L. – und auch viele andere – ein sehr integer Mann und sollten Ihnen eher als Vorbild dienen, als zu behaupten Sie wüssten alles besser.

Wir möchten, dass dies in Zukunft transparent abläuft und deshalb beantrage ich hiermit, dass unsere beiden Beschlussvorlagen dem Gremium zur Abstimmung vorgelegt werden.

Wir fordern auch, dass Sie die Niederschrift vom 04. März nach §38 Abs. 2 GemO mit der Wahrheit ergänzen.
Sie brauchen jetzt auch nicht wieder darüber abstimmen zu lassen, was Ihrer Meinung nach unser Fraktionssprecher gesagt habe. Denn es steht ja da, dass wenn keine Einigung erzielt wird, dies im Protokoll ergänzt wird .
Ich möchte noch dazu sagen, dass die Kommunalaufsicht sehr genau informiert ist.