Bebauungsplanverfahren Benediktsholz 1. Erweiterung

Bebauungsplanverfahren Benediktsholz 1. Erweiterung

5. März 2020 2 Von Peter Albert

Rede des Sprechers der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 05. März 2020

Für unsere Fraktion bleiben hier viele Fragen offen!

Etliche Dinge sind auch noch nicht richtig geklärt. Wie die vorher angesprochene Verkehrsführung, den mangelnden Hochwasserschutz usw. Ich möchte an dieser Stelle auch nochmal auf die häufigen Beschwerden der Kennerbach Anwohner hinweisen, die immer wieder von Überschwemmungen ihrer Grundstücke und Häuser bei Abflussspitzen des Kennerbachs betroffen sind. Dies wird sich mit der Erweiterung des Logistikzentrums noch deutlich verschärfen. Ich verweise auch auf die Untersuchungen des Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung kurz „PIK“ genannt hin, welches klar sagt, dass Baden-Württemberg, das am meisten betroffene Bundesland der Bundesrepublik in Sachen Hochwassergefahr ist.

Auch das Bauwerk vom Lidls selbst ist unserer Ansicht nicht richtig geplant und der Bau entsprach nicht geltendem Recht.

Warum wird dem Gemeinderat beispielsweise empfohlen keine verpflichtende Dachbegrünung für dieses riesige Gebäude aufzunehmen?

Oder alternativ Photovoltaik auf dem Dach bzw. an den großflächigen Fassaden anzubringen?

Herr Bürgermeister, „Ist das eigentlich Ihr Ernst“?

Zwischenzeitlich sind solche Dinge Standard und werden im Übrigen auch den Häuslebauern in Hüfingen zwingend vorgeschrieben.

Im Angesicht der dramatischen Klimaveränderungen und des Artenschwundes, dürfte es darüber im Grundsatz keine Meinungsverschiedenheiten im Gemeinderat geben, gerade auch in Anbetracht, dass diese wichtigen Punkte beim ersten Bauabschnitt sträflich versäumt wurden.

Da ja zwischenzeitlich ein breiter Konsens dahingehend besteht, dass Güter von der Straße auf die Schiene sollen, sollte dringend darüber nachgedacht werden, einen Gleisanschluss zumindest planerisch für das Benediktsholz zu berücksichtigen. Die Bahnstrecke Donaueschingen – Freiburg führt ja an dem Gelände vorbei. Dann wäre diese Option für die nahe Zukunft nicht verbaut.

Zu Natura 2000

Wie aus den Unterlagen hervorgeht, befindet sich das Bauvorhaben in einem Vogelschutzgebiet.

Das geht auch aus den Natura 2000 Unterlagen klar hervor.

Auf dem entsprechenden Formblatt bei Punkt 7 wurde bei Summationswirkung fälschlicher Weise „nein“, keine Summationswirkung, angegeben!

Dies ist falsch und kann gerichtlich geprüft werden.

Wir haben in dem Vogelschutzgebiet:

  • den Kiesabbau der Firma Jäggle
  • den 4-streifigen Ausbau der B 27 und die geplanten
  • Veränderungen an der B 31.
  • Das bestehende Lidl Logistikzentrum befindet sich teilweise im Vogelschutzgebiet!
  • Die Ortsumfahrung Behla und einige Biogasanlagen
  • Ferner möchte ich auch auf den geplanten Windpark auf der Länge hinweisen.

Es gibt also sicher Summationswirkungen!

„Für ein Vorhaben, das innerhalb oder in der Nähe eines FFH- oder Vogelschutzgebietes durchgeführt werden soll, ist zwingend eine Natura 2000-Vorprüfung und ggf. eine Natura 20000-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen“. Bundesamt für Naturschutz

Unsere Fraktion fordert deshalb eine Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung!

Wir beantragen auch, dass die heutige Beschlussfassung aus diesen wichtigen Gründen vertagt und die Angelegenheit durch die Verwaltung nochmals erschöpfend geprüft wird.

Wie Sie wissen waren die Sitzungsunterlagen ja auch nicht vollständig!