Feuerwehrübung von 1943

Beitrag vom 08.03.2020

Frauen sind die besseren Menschen: Sie werden weniger straffällig und verursachen weniger Unfälle im Straßenverkehr. Das ist schon lange erwiesen. Anlässlich des Weltfrauentages möchte ich mit Nachdruck darauf hinweisen.

Inspiriert durch einen alten Film über eine Feuerwehrübung in der Hüfinger Altstadt mitten im Krieg, festgehalten von Zahnarzt Ernst Kramer, möchte ich beweisen, dass Frauen auch im Feuerwehreinsatz ihren „Mann“ stehen können und sich nicht verstecken brauchen.

Der Film entstand vermutlich im Sommer des Kriegsjahres 1943 anlässlich der Anschaffung des ersten Motorlöschfahrzeuges der Freiwilligen Feuer-wehr Hüfingen. Feuerwehrkommandant war Zimmermeister Josef Fritschi ,auch „Zimmersepp“ genannt. Es beginnt mit einem Glockenalarm auf dem Rathausdachreiter den die Althüfinger*innen liebevoll „dä Relling“ (Kater) nennen. Als vorgegebenes Übungsszenarium wurde ein Großbrand in der Gerbe gegenüber des Gasthauses Krokodil – damals noch mit Kolonialwarenladen – in Szene gesetzt.

Frauen und Mädchen sollten im Ernstfall in der Lage sein, auch größere Brände schnell und effizient zu bekämpfen. Da es in Hüfingen einen großen Rüstungsbetrieb gab und auch ein Militärflugplatz in der Nähe war, kam es im letzten Weltkrieg immer wieder zu Luftangriffen der Alliierten. Auch im Anschluss nach einer Übung konnte es auch recht lustig zugehen. Das beweisen die Filmsequenzen beim anschließenden „Schläuchewaschen“ im Stadtbächle mit Blick auf den ehemaligen Gasthof Hirschen – heute Frisörgeschäft Friedrich. Was wohl die Schutzpatronin des Feuerlöschwesens, die heilige Agatha, zu dieser außergewöhnlichen Feuerwehrübung gedacht haben mag? Schön wäre es jedenfalls, wenn Mädchen und Frauen in der heutigen Feuerwehr Hüfingen auch ihre Chance bekommen würden. Andernorts gibt es so etwas schon lange. Das würde sicherlich dem hiesigen Feuerlöschwesen sehr zu gute kommen, das sicherlich wie andere Einrichtungen und Vereine mit dem Nachwuchsmangel zu kämpfen hat.

Lützerath ist überall

Mein Vater und ich waren heute Abend spontan in der Villinger Innenstadt bei einer Demo von Fridays for Future. Leider war der Anlass sehr traurig, da momentan der Weiler Lützerath in Nordrhein-Westfalen von der Polizei im Auftrag der Politik geräumt wird, damit dort der Energieversorgungskonzern RWE weiter ungehindert Braunkohle abbauen kann. Lützerath soll vollständig abgerissen und danach vom Erdboden verschwinden.

So ist jedenfalls das von der Bundesregierung versprochene 1,5 Grad Ziel sicherlich nicht zu erreichen!

Greta Thunberg, die übrigens gestern ihren 20 Geburtstag feierte, äußert sich zu diesem Thema: „Doch die Ursachen der Klimakrise wurzeln nicht nur im Unvermögen verantwortlicher Politiker*innen, ihr Handeln am Stand der Klimaforschung auszurichten. Auch andere Akteure tragen Schuld daran, dass wir heute an dem Punkt stehen, wo wir stehen. Erdöl-, Gas- und Kohle- Konzerne bilden gemeinsam eine der mächtigsten Industriebranchen der Welt. Auch wenn Lützerath ein Ort voller Traurigkeit ist, finde ich es sehr hoffnungsvoll und inspirierend, die Hingabe und das Engagement der hier lebenden Menschen zu sehen – die kämpfen – um diese Dörfer zu behalten und die gegen Klima- und Umweltzerstörung vorgehen. Das ist es, was mir Hoffnung gibt.“

Hybrid-Vortrag „Rettet die Bienen“ – müssen wir unsere Insekten wirklich retten?

Anfang der vergangenen Woche teilte der NABU-Landesvorsitzende Baden-Württemberg Johannes Enssle mit, dass er seinen für den 18. März geplanten Vortrag coronabedingt leider nicht in Präsenz in Hüfingen halten könne, da er sich in Quarantäne befinde.

Hannah Miriam Jaag hatte dann die Idee, den Vortrag trotzdem stattfinden zu lassen und Johannes‘ Vortrag über Zoom zu streamen. Wer ungeachtet ins Binz Weinhaus Baum kommen wolle, könne dies allerdings gerne tun. Gleichzeitig bestand für auswärts Kommende auch die Möglichkeit, per Zoom den Vortrag mitzuverfolgen und sich an der anschließenden Diskussion zu beteiligen.

Die Freude war groß, als sich in der Lokalität über zwanzig Personen einfanden und sich per Zoom nochmals so viele beteiligten. Die Vorsitzende des Vereins „Freunde der Natur Hüfingen“ begrüßte um 19:00 Uhr zum ersten Vortrag des wieder gegründeten Vereins. Auch der Geschäftsführer des Weinhauses, Michael Binz, hieß alle Anwesenden willkommen und kredenzte zum Auftakt einen alkoholfreien Sekt. In der anschließenden Aussprache, moderiert von Thomas Kring, wurden viele Fragen und Meinungen, nicht nur zum Thema Insektensterben, vorgetragen. Leider kam die örtliche Presse (trotz Einladung) nicht zu diesem aufschlussreichen Vortrag. Offensichtlich spielen Umweltthemen keine große Rolle bei den dortigen Journalist*innen.

Johannes Enssle, NABU-Landesvorsitzender

Erkenntnisse aus dem Vortrag:

In den letzten Jahrzehnten ging der Bestand der Insekten dramatisch zurück – dabei ist die artenreichste Tierklasse für das Gleichgewicht der Ökosysteme sowie für Natur und Mensch unentbehrlich.

Für Vögel, Säugetiere, Amphibien oder Reptilien bilden Insekten als Nahrungsquelle eine wichtige Grundlage. Zudem sorgen sie für die Bestäubung und den Fortbestand von weltweit etwa 90 Prozent aller Pflanzenarten. In der Forst- und Landwirtschaft dämmen sie als Regulatoren die Ausbreitung schädlicher Insekten wie Blattläuse oder Milben ein.

Alarmierend ist der massive Rückgang der Insekten: In Schutzgebieten Nordwestdeutschlands ist die Biomasse an Fluginsekten in den vergangenen 27 Jahren um über 75 Prozent zurückgegangen. Diese Daten lassen sich auf das gesamte Offenland übertragen. Mindestens bestandsgefährdet oder sogar bereits ausgestorben sind fast die Hälfte der Insektenarten, die in der Roten Liste erwähnt werden. Bei den Wildbienen sind bereits jetzt über die Hälfte der Arten in ihrem Bestand gefährdet.

Zu den wichtigsten Ursachen des Rückgangs zählen die intensive Landwirtschaft, der Einsatz von Pestiziden, die monotone Kulturlandschaft, Flächenfraß sowie der Klimawandel.

Setzt sich der momentane Abwärtstrend fort, wird sich nicht nur der Artenverlust in Flora und Fauna weiter verstärken. Auch die Sicherung menschlicher Ernährung ist grundlegend gefährdet.

Jeder Einzelne kann durch sein tägliches Konsumverhalten Einfluss auf seine Umgebung nehmen: auf eine billige und fleischlastige Ernährung verzichten, am besten regional, saisonal und bio einkaufen. Garten und Balkon vielfältig gestalten, auf den Einsatz von Pestiziden verzichten. Städte und Kommunen können mit gebietsheimischen Pflanzenarten auf öffentlichen Grünflächen und einem insektenfreundlichen Pflegeregime ihren Beitrag leisten.

Quelle: https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/insekten-und-spinnen/insektensterben/23580.htm

Fehlender Randstein – auf einer Länge von über 50 Metern

von Christine Albert am 08.12.19

Seit Ende September fehlt der Randstein entlang der Schaffhauser Straße im Bereich des Autohauses – auf einer Länge von über 50 Metern. Der Gehweg ist somit nicht mehr abgegrenzt und markiert.

Sinn und Zweck eines Randsteins: Verkehrsteilnehmer (vor allem Fußgänger) vor Schaden zu bewahren. Bei den letzten Bauarbeiten hinsichtlich der Kanalisation zwischen Hausener Straße und der Breg beim Friedhof hat die ausführende Baufirma den Randstein auf der Südseite der Straße entfernt – und seither willkürlich einfach nicht mehr angebracht. Die Straßenbelagshöhe und das Niveau des Gehwegs wurden beim Asphaltieren einfachheitshalber angeglichen. Da der Gehweg auch als Schulweg genutzt wird, stellt dieser Umstand ein hohes Sicherheitsrisiko für die Kinder dar. Dies im Besonderen, da die Schaffhauser Straße stark vom Schwerlastverkehr frequentiert wird.

Der Gehweg, der auch als Schulweg dient, ist nicht mehr durch einen Randstein abgegrenzt

Im Rahmen dieser Baumaßnahme kam es zu vielen Beeinträchtigungen für die betroffenen Anwohner; unter anderem die monatelange Lärmbelästigung durch ein unsachgemäß geschlossenes Fahrbahnloch im Bereich der Einmündung Hausener Straße. Die Aufbauten leerer LKWs beeinträchtigten den Schlaf der Anlieger und sorgten tagsüber für ständigen Stress. Das Stadtbauamt war auch nach mehrmaligem Bitten nicht in der Lage, den Missstand beheben zu lassen. Außerdem wurde die Schaffhauser Straße Anfang September für längere Zeit voll gesperrt, ohne den Anliegern Bescheid zu geben. Rücksichtsvolle Koordination seitens eines Bauamtes sieht anders aus.

Das unsachgemäß geschlossene Fahrbahnloch im Bereich der Einmündung
Hausener Straße

Wo bleibt die Erholung?

von Christine Albert am 15.09.2019

„Staatlich anerkannter Erholungsort“ – dieses Prädikat wurde der Stadt Hüfingen im Jahr 2010 verliehen. Doch unter welchen Voraussetzungen kann eine Kommune eine solche Auszeichnung erhalten? 

Erholungsorte sind Gemeinden oder Teile von Gemeinden,

die eine landschaftlich bevorzugte und klimatisch günstige Lage besitzen,

die für die Ferienerholung geeignete Einrichtungen und einen entsprechenden Ortscharakter aufweisen und

bei denen die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste in der Regel mindestens 5 Tage beträgt.

Eine wichtige Voraussetzung, um den Status eines Erholungsorts zu erhalten, ist eine „einwandfreie Luftqualität“. Um diese zu überprüfen, wird eine Beurteilung der Luftqualität durchgeführt. Folgende Einflussfaktoren sind dabei zu bewerten:

a. Belüftung,

b. Verkehrsbelastung,

c. Verkehrslenkung,

d. Heizungsemissionen,

e. Siedlungsdichte,

f. Gewerbliche Nutzung,

g. regionale Immissionsvorbelastung.

Schaut man sich die Begriffsbestimmungen und Qualitätsstandards für Erholungsorte des Deutschen Tourismusverbands und des Deutschen Heilbäderverbands genauer an, stößt man auf folgende Absätze: 

Potenziell schädigende Immissionen in Kurorten und Erholungsorten werden lokal vor allem durch Kraftfahrzeuge, durch Heizanlagen und gewerbliche Emittenten verursacht. Störende und belästigende Sekundäremissionen entstehen durch eine verkehrsbedingte Staubaufwirbelung sowie durch eine verstärkte Winderosion versiegelter Flächen. Ebenfalls haben vielfach großräumige Verfrachtungen einen erheblichen Einfluss auf die örtliche Luftqualität. Letztere sind durch lokale oder regionale Maßnahmen kaum zu beeinflussen. Gleichwohl müssen sie bei der Gesamtbeurteilung der Luftgüte als externe Einflüsse erkannt und mit berücksichtigt werden.

Hüfingen wird von zwei Bundesstraßen, zum einen die B 27, die momentan vierspurig ausgebaut wird, zum anderen die dreispurige B 31, umzingelt. Des Weiteren wird die Gemeinde von zwei stark befahrenen Landstraßen (L 171 und L 181) durchzogen. Die Verkehrsbelastung ist enorm.

Von den mehr als 40 Biogasanlagen im Schwarzwald-Baar-Kreis befinden sich allein über die Hälfte im Städtedreieck Donaueschingen-Hüfingen-Bräunlingen. Vor allem am Wochenende und sogar an Feiertagen werden die Anlagen gefüllt. Der Verkehrsstrom der großen Traktoren mit Anhängern setzt früh morgens ein und endet spät in der Nacht.

Vorrang für Emissions-Vermeidung

Nach den allgemein anerkannten Prinzipien des Umwelt- und Naturschutzes ist in allen Heilbädern und Kurorten, Luftkurorten und Erholungsorten der Vermeidung von Schadstoff-Emissionen Priorität einzuräumen. Dies gilt insbesondere für den Kraftfahrzeugverkehr, der neben dem Hausbrand den höchsten Anteil und die gefährlichste Fraktion der anthropogenen Luftschadstoffe emittiert. Deshalb sind die Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte und Erholungsorte gehalten, den Ort durch geeignete mittel- und langfristige Verkehrswegeplanung und Verkehrslenkung vom motorisierten Straßenverkehr zu entlasten.

Die Nachbargemeinde Bräunlingen wickelt ihren gesamten Schwerlastverkehr über Hüfingen ab. Bräunlingen hat 8500 Einwohner bei 2500 Arbeitsplätzen. Eine dort ansässige Verpackungsfirma wickelt ihren Werkspendelverkehr über Hüfingen ab.

Der Schwarzwald-Baar-Kreis leidet außerdem massiv unter der Flugverkehrsbelastung des Flughafens Zürich (Luftsammelraum Rilax). Die Nachbarstadt Donaueschingen trägt durch ihren Verkehrsflugplatz ihr übriges dazu bei.

Lärmschutz

Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Lärmimmissionen auf Grund einer entsprechenden Bauleitplanung und anderer gemeinderechtlicher, wie übergeordneter immissionsschutzrechtlicher Vorschriften (gegebenenfalls auch in analoger Anwendung) zum Wohl der Patienten und Erholungsgäste auf ein verträgliches Mindestmaß beschränkt werden. Dies betrifft vor allem normalen Alltagslärm, Lärm durch Gewerbebetriebe und Baulärm.

Die Gemeinde Hüfingen hat im Rahmen des EU Lärmaktionsplanes keine einzige Maßnahme ergriffen, um für die Anwohner stark befahrener Straßen eine Lärmminderung herbeizuführen.

Umweltschutz

Für Heilbäder, Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte sowie Heilquellen und Heilbrunnen ist in besonderem Maße darauf zu achten, dass die natürlichen geogenen Ressourcen, die Heilmittel des Bodens, des Klimas, des Meeres und des umgebenden Landschaftsraums sowie die infrastrukturelle und bauliche Gestaltung und Entwicklung des Ortes weitestgehend von Einwirkungen freigehalten werden, die ihren gesundheits- und erholungsdienlichen Charakter gefährden, beeinträchtigen oder zerstören können.

Die gesetzlichen Vorschriften über den Umweltschutz sind daher im Sinne von Mindestanforderungen anzuwenden. Für alle Maßnahmen von erheblicher Bedeutung zur Steigerung der Gästekapazitäten, zur Ausweitung der touristischen Attraktivität sowie die Neueinrichtung oder Erweiterung von Sport- und Freizeitangeboten wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung empfohlen. Bei allen Maßnahmen ist der Grundsatz zu verfolgen, dass die Vermeidung von Umweltbelastungen Vorrang haben soll vor dem Schutz vor und der Beseitigung von Schadimmissionen.

Eine hohe Umweltqualität hilft, eine positive touristische Entwicklung zu sichern. Hierzu gehören insbesondere aktive Maßnahmen zur Reduzierung von Lärm und Abfall, Der Verkehrsberuhigung sowie eine Vernetzung der Mobilitätsangebote, Senkung der CO2-Emissionen und eine generelle Ausrichtung auf eine nachhaltige touristische Entwicklung.

Durch die Wasserkraftstromerzeugung am Gewerbekanal, der durch die Breg gespeist wird, kommt es im Sommer immer wieder zu einem regelrechten Fischesterben.

Außerdem befindet sich am Stadtrand ein gigantisches Lidl Logistikzentrum, das in naher Zukunft um 11.000 Quadratmeter erweitert werden soll.

Trinkwasser

Die Gemeinden sowie die Kureinrichtungen müssen mindestens die gesetzlichen allgemein- und seuchenhygienischen sowie umweltrechtlichen Anforderungen erfüllen. Eine einwandfreie Trinkwasserversorgung nach der gültigen Trinkwasserverordnung und Abwasserentsorgung sowie die ordnungsgemäßeAbfallbeseitigung sind Grundvoraussetzungen. Besondere hygienische Anforderungen für Heilbäder, Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen leiten sich schon aus der gesundheitlichen Aufgabenstellung, den erhöhten ökologischen Anforderungen und den Besonderheiten der Nutzung der natürlichen Heilmittel des Bodens, des Meeres und des Klimas her. Für das Medium Wasser ergeben sich erfahrungsgemäß schon bei der Gewinnung und Nutzung spezielle hygienische Gesichtspunkte, die nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften verschärfte Anforderungen an die Beschaffenheit des Wassers, die betriebsinternen und externen Überwachungsmaßnahmen und die behördlichen Kontrollmaßnahmen stellen.

Im August 2017 mussten wir Bürger aus der Presse erfahren (Schwarzwälder Bote vom 04. August 2017: „Nur Hüfingen hat Probleme mit Nitrat“), dass unser Trinkwasser besorgniserregend mit Nitrat belastet sei. In dem Artikel heißt es, dass der beauftragte Umweltberater“dringenden Handlungsbedarf“ sähe.

In allen anerkannten Kommunen werden die Grundvoraussetzungen regelmäßig in einem Vor-Ort-Besuch (spätestens alle zehn Jahre) überprüft. Kommendes Jahr also wäre für Hüfingen eine erneute Überprüfung fällig. Wird dann erkannt, wie sich die Lebens- und Wohnqualität in den letzten zehn Jahren schleichend aber stetig verschlechtert hat? Denn wie verträgt sich eine solche Auszeichnung mit den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort?